Teurer Kunde...
Frau B telefoniert schon seit längerem mit Anbieter, nennen wir ihn „Hinz&Kunz“ . Sie nutzt ihr Handy sowohl privat als auch beruflich. Im Monat vertelefoniert sie ca. 40 – 70 Euro und lässt den Rechnungsbetrag einfachheitshalber per Einzugsermächtigung einziehen.
An einem Freitagmittag erhält sie folgende SMS:
„Wir haben ihr Handy gesperrt. Nähere Informationen erhalten sie unter der Telefonnummer 0900-xyz (15 – 99 Cent pro Minute)“
Sie denkt an eine Spam-SMS, reagiert nicht und vergisst den Vorfall. Erst Abends, als sie telefonieren will, bemerkt sie, dass ihr Handy tatsächlich gesperrt ist. Sie ruft bei der kostenpflichtigen Nummer an und erfährt nach einiger Wartezeit, dass ihr Handy auf Grund von „ungewöhnlich hohen Rechnungsbeträgen in den letzte zwei Monaten“ gesperrt worden ist, da man vermutet, dass das Gerät gestohlen wurde. Sie stellt richtig, dass das Handy nicht gestohlen wurde und gibt an, dass die höheren Kosten auf geschäftliche Auslandsreisen in den letzten Monaten zurück zu führen seien. Sie gibt Passwörter, ihre Kontonummer und ihr Geburtsdatum an, um sich als rechtmäßige Besitzerin auszuweisen. Und bittet um schnellstmögliche Aktivierung des Handys, da sie wie erwähnt, geschäftlich darauf angewiesen ist.
Zusätzlich merkt sie an, wie ungewöhnlich das Verhalten des Anbieters sei, da sich ja jede andere Telekommunikationsfirma um Umsätze in dieser Höhe freuen würde.
Der Anbieter „Hinz&Kunz“ entsperrt das Handy zwar vorläufig, weist aber darauf hin, es erneut zu deaktivieren, falls Frau B nicht bis Montag Mittag den erhöhten Rechnungsbetrag von 300 Euro vorab überweisen würde.
Als sie sich erkundigt, warum das denn nötig sei, schließlich ist sie nie durch negatives Zahlungsverhalten aufgefallen, noch sei ihr die aktuelle Rechnung bereits zugestellt worden, verweist man sie auf die AGBs des Anbieters. Falls sie den Rechnungsbetrag nicht bis heute Mittag überweisen würde, müsste man die Nummer leider wieder sperren.
Lieber Serviceanbieter „Hinz&Kunz“: Es ist kurz vor zwölf...
3 Comments:
Kurz vor zwölf?
Die im vorauseilendem Gehorsam geschehende Sperrung mag ja noch angehen. Doch das darauf folgende Ultimatum gehört auf den Scheiterhaufen der Serviceorientierung.
Wahrscheinlich enthalten die AGBs alles - bis auf die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aufgrund von Frechheit.
Ausgeliefert ... (außer man hat das Glück, dass der Vertrag sowieso in drei Monaten und einem Tag ausläuft).
Kurz nach zwölf? Und: Wurde dem Ultimatum nachgegeben?
Bisher noch nichts Neues.
Es gibt viel zu tun - warten wir's ab.
Krass. Das mit der Bezahlnummer ist garantiert illegal.
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